Personen, deren Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrags ihrer Eltern beendet wurde
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Personen, deren Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrags ihrer Eltern beendet wurde

Personen, deren Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrags ihrer Eltern beendet wurde

Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation von Personen, deren Staatsangehörigkeit aufgrund eines Antrags ihrer Eltern beendet wurde

Achtung!
Seit dem 05.11.2025 gilt das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 821 „Über das vorübergehende Verfahren zur Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation“. *

Es gibt einen eng begrenzten Personenkreis, der berechtigt ist, einen Antrag und die erforderlichen Unterlagen für die Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation einzureichen und dabei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu umgehen. Dazu gehören unter anderem Personen, deren Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation aufgrund eines Antrags ihrer gesetzlichen Vertreter beendet wurde.

Wenn die Eltern zusammen mit ihrem Kind aus irgendwelchen Gründen aus der russischen Staatsangehörigkeit ausgetreten sind, hat das Kind ab Vollendung des achtzehnten Lebensjahres fünf Jahre Zeit, um einen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation einzureichen. Dabei ist es berechtigt, dies zu tun, ohne die Anforderungen hinsichtlich des Nachweises von Russischkenntnissen, Kenntnissen der Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation erfüllen zu müssen.

Gemäß Teil 7 Artikel 16 des Föderalen Gesetzes vom 28.04.2023 Nr. 138-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ sind solche Personen berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bei einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung sowie bei der zuständigen Gebietsstelle des Innenministeriums der Russischen Föderation einzureichen.

Betrachten wir ein Beispiel:

Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit traten die Eltern aus der russischen Staatsangehörigkeit aus und taten dies auch für ihre minderjährigen Kinder. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Kinder berechtigt, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres im vereinfachten Verfahren einen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation einzureichen.

* Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 05.11.2025 Nr. 821 „Über das vorübergehende Verfahren zur Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation“ ist bei der Einreichung von Anträgen auf Staatsangehörigkeit durch ausländische Staatsangehörige und Staatenlose aus dem Kreis der geschäftsfähigen Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren aus folgenden Gründen:
• Teil 7 Artikel 16 Nr. 138-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (ein ausländischer Staatsangehöriger oder Staatenloser, dessen Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation aufgrund eines Antrags seiner gesetzlichen Vertreter beendet wurde, ist innerhalb von fünf Jahren ab Vollendung des achtzehnten Lebensjahres berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation einzureichen),

zusätzlich eines der folgenden Dokumente vorzulegen:

a) einen Auszug aus dem Entlassungsbefehl über die Entlassung aus dem Militärdienst in den Streitkräften der Russischen Föderation oder den Rettungsmilitärformationen des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notfälle und Katastrophenhilfe (im Folgenden – Militärdienst) vor dem 24. Februar 2022 aus den in den Unterabsätzen „а“, „б“, „в“ und „г“ des Absatzes 1 Artikel 51 des Föderalen Gesetzes vom 28. März 1998 Nr. 53-FZ „Über die Wehrpflicht und den Militärdienst“ vorgesehenen Gründen;

b) einen Beschluss der gemeinsamen Kommission der Auswahlstelle für den Militärdienst auf Vertragsbasis und des Militärkommissariats zur Auswahl von Bewerbern für den Militärdienst auf Vertragsbasis oder einen Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Attestierungskommission der Militäreinheit, erstellt bei der Auswahlstelle für den Militärdienst auf Vertragsbasis oder in der Militäreinheit, falls der ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose bei der Aufnahme in den Militärdienst auf Vertragsbasis für militärdienstuntauglich befunden wurde.

Diese Anforderung gilt nicht für Staatsangehörige der Republik Belarus.

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