Alle offiziellen Dokumente, die von staatlichen Einrichtungen (der Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören) ausgestellt und in einer Fremdsprache verfasst wurden, müssen in drei Schritten vorbereitet werden:
2. Übersetzung des Originals und der Apostille ins Russische.
3. Beglaubigung der Übersetzung (der Übersetzungsgenauigkeit) ins Russische durch einen Notar der Russischen Föderation (im Konsulat der Russischen Föderation oder bei einem Notar auf dem Gebiet der Russischen Föderation)
Die übrigen Länder verlangen eine von einem Notar der Russischen Föderation oder im Konsulat notariell beglaubigte Übersetzung.