Die Konsularabteilung der Botschaft Russlands in Deutschland informiert
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Die Konsularabteilung der Botschaft Russlands in Deutschland informiert

Die Konsularabteilung der Botschaft Russlands in Deutschland informiert

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Im Zusammenhang mit der Schließung des Generalkonsulats Russlands in Bonn zum 18.09.2026 gehen Landsleute, die in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen wohnen, wie folgt vor:

▶️Konsularische Registrierung
Russische Staatsangehörige, die beim Generalkonsulat konsularisch registriert waren, werden automatisch ab dem 19. September 2026 bei der Konsularabteilung der Botschaft Russlands in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Es ist nicht erforderlich, der Konsularabteilung der Botschaft diesbezüglich gesonderte Mitteilungen zu senden.

▶️Auslandsreisepass der Russischen Föderation
Die Ausgabe der vom Generalkonsulat Bonn ausgestellten Auslandsreisepässe der Russischen Föderation (Bearbeitungsstatus auf der Website: 100 %) beginnt in der Konsularabteilung in Berlin in nächster Zeit, sobald die erforderliche Ausrüstung angeschlossen ist.

Die beim Generalkonsulat in Bonn eingereichten Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses werden von der Konsularabteilung bearbeitet. Die Pässe werden den Antragstellern ausgehändigt, sobald sie in Berlin eintreffen.

Bitte verfolgen Sie die Mitteilungen auf der Website der Botschaft und im Telegram-Kanal der Konsularabteilung.

▶️Eid
Personen, die Schreiben des Generalkonsulats Bonn mit einer Einladung zur Ablegung des Eides eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation erhalten haben, können ab dem 21.09.2026 an den Öffnungstagen und -zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung in die Konsularabteilung kommen und sich zur Ablegung des Eides an Schalter 1 wenden. Sie müssen die genannte Mitteilung des Generalkonsulats Bonn mitbringen.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00—13.00 Uhr und von 15:00—17:00 Uhr
(außer an gesetzlichen Feiertagen der Russischen Föderation)

▶️Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
Alle Personen, die Schreiben des Generalkonsulats über die getroffenen Entscheidungen zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation erhalten haben, können sich ab dem 21.09.2026 an Öffnungstagen von 12:00 —12:45 Uhr an Schalter 1 der Konsularabteilung wenden, um ihre Pässe abzugeben und Bescheinigungen über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zu erhalten. 
Sie müssen die genannte Mitteilung des Generalkonsulats Bonn sowie die zu annullierenden Dokumente mitbringen.

▶️Überprüfung des Vorliegens der Staatsangehörigkeit
Die beim Generalkonsulat Bonn eingereichten Anträge auf Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation werden von der Konsularabteilung bearbeitet. Die Antworten auf die an das Innenministerium Russlands und andere zuständige Behörden gerichteten Anfragen gehen bei der Konsularabteilung ein. Die Mitteilungen über die Ergebnisse der Überprüfung werden den Antragstellern an die bei der Antragstellung angegebenen Post- oder E-Mail-Adressen gesandt. Aufgrund der erheblich gestiegenen Zahl der Anträge kann sich die Frist für die Erstellung der Bescheide verlängern.

▶️Beschaffung von Dokumenten
Persönliche Dokumente, die aufgrund der beim Generalkonsulat Bonn eingereichten Anträge angefordert wurden, werden bei der Konsularabteilung in Berlin eingehen. Die Antragsteller werden über die Möglichkeit der Abholung des angeforderten Dokuments über die in ihrem Antrag angegebenen Kontaktdaten informiert. Angeforderte Dokumente, die beim Generalkonsulat eingegangen sind und von den Antragstellern nicht abgeholt wurden, wurden an die Konsularabteilung weitergeleitet. 
Die Ausgabe angeforderter persönlicher Dokumente erfolgt ab dem 17.09.2026 an Werktagen von 15:00—16:30 Uhr in der Konsularabteilung (Schalter Nr. 3) ohne vorherige Terminvereinbarung.

▶️Umsiedlungsprogramm
Die beim Generalkonsulat eingereichten Anträge auf Teilnahme am Staatlichen Umsiedlungsprogramm werden entsprechend dem Abstimmungsverfahren mit dem Innenministerium der Russischen Föderation bearbeitet. Sobald eine positive Entscheidung der territorialen Behörde des Innenministeriums der Russischen Föderation eingeht, wird jedem zugelassenen Teilnehmer des Staatlichen Umsiedlungsprogramms eine entsprechende Mitteilung mit der Aufforderung zugesandt, sich an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit zur Ausstellung der Bescheinigung einzufinden (eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich). 
Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Umsiedlung sowohl im allgemeinen Verfahren als auch als Repatriant unmittelbar bei den territorialen Behörden des Innenministeriums der Russischen Föderation einzureichen.

▶️Terminvereinbarung für Dienstleistungen
Eine technische Integration der Warteschlange des Generalkonsulats Bonn in das System der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin ist nicht möglich.
❗️Für Anfragen an die Konsularabteilung müssen Sie über den Online-Dienst berlin.kdmid.ru erneut Termine vereinbaren. 
Wir empfehlen, die Terminvereinbarung über E-Mail-Postfächer mit den Domains .рф oder .ru vorzunehmen.

E-Mail:
infoberlin@kdmid.ru
infokonsulat@russische-botschaft.de

Telefonische Auskünfte:
+49-30-226-511-83 (Montag bis Freitag von 14:00 — 16:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen der Russischen Föderation)
 

Veröffentlichungsdatum: 17. September 2026

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