Mitteilung über die Aufenthaltserlaubnis
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Mitteilung über die Aufenthaltserlaubnis

Mitteilung über die Aufenthaltserlaubnis

Jährliche Mitteilung zur Bestätigung des Aufenthalts in der Russischen Föderation mit einer Aufenthaltserlaubnis

Pflicht und Fristen
Eine Person, die eine Aufenthaltserlaubnis (im Folgenden: AE) in der Russischen Föderation erhalten hat, ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf jedes Jahres seit Erhalt des Dokuments persönlich bei der örtlich zuständigen Behörde der Hauptverwaltung für Migrationsfragen des Innenministeriums Russlands (OVM) am Wohnort vorzusprechen. Liegt keine Anmeldung am Wohnort vor, wird die Mitteilung am Aufenthaltsort eingereicht (Migrationsregistrierung).

Wege zur Einreichung der Mitteilung
Die Mitteilung kann auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:

  • Durch persönliches Erscheinen bei einer örtlichen Behörde des Innenministeriums Russlands.
  • Über ein multifunktionales Zentrum (MFC) oder eine andere bevollmächtigte Organisation am Wohn- bzw. Aufenthaltsort.
  • Per Einschreiben mit Rückschein über jede beliebige Filiale der „Russischen Post“, unabhängig vom Wohnort. Den abtrennbaren Teil des Mitteilungsformulars händigt ein Mitarbeiter der Postfiliale aus. Die örtliche Behörde des Innenministeriums Russlands sendet keine gesonderte Bestätigung über den Eingang einer per Post versandten Mitteilung.
  • Als elektronisches Dokument über das Einheitliche Portal für staatliche Dienstleistungen (Gosuslugi) (möglich seit 07.01.2020).

Besondere Fälle

  • Ändert ein ausländischer Staatsangehöriger seinen Wohnort in der Russischen Föderation, wird die Mitteilung am neuen Wohnort eingereicht (falls keiner vorhanden ist, am Aufenthaltsort).
  • Nach Ablauf jedes fünften Jahres des ständigen Aufenthalts ist die Mitteilung ausschließlich durch persönliches Erscheinen bei einer örtlichen Behörde des Innenministeriums Russlands einzureichen.

Praktisches Beispiel zur Berechnung der Frist
Wurde die AE am 10. Juni 2024 erteilt, muss die erste Mitteilung im Zeitraum vom 11. Juni 2025 bis einschließlich 9. August 2025 eingereicht werden. Eine Einreichung der Mitteilung vor dem genannten Zeitraum ist nicht zulässig.

Wichtig: Die Pflicht zur Einreichung der Mitteilung bleibt auch dann bestehen, wenn ein Antrag auf Aufnahme in die russische Staatsangehörigkeit gestellt wurde.

Verfahren und Regeln zur Einreichung

Die Mitteilung wird eingereicht von:

  • ausländischen Staatsangehörigen ab 18 Jahren;
  • einem Elternteil oder einem anderen gesetzlichen Vertreter für einen ausländischen Staatsangehörigen unter 18 Jahren.

In der Mitteilung sind folgende Angaben zu machen:

• Vorname, Familienname, Vatersname (falls vorhanden);

• Anschrift des Wohnorts (Aufenthaltsorts);

• Arbeitsstelle(n) und Dauer der Berufstätigkeit im Laufe des jeweiligen Jahres seit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis;

• Zeitraum des Aufenthalts außerhalb der Russischen Föderation im Laufe des jeweiligen Jahres seit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (unter Angabe der besuchten Staaten);

• Höhe und Quellen des Einkommens für das jeweilige Jahr seit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis.                  

Mit der Mitteilung sind folgende Dokumente vorzulegen (bzw. deren Kopien)

  •  Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen;
  • Aufenthaltserlaubnis;
  • Mitteilung über die Registrierung zur Migrationserfassung (MU) am   Aufenthaltsort;
  • Mitteilung in 1 Exemplar.
  • Belege, falls die Frist von zwei Monaten überschritten wurde.

Wenn Sie nicht gearbeitet haben, geben Sie in Punkt 2 den Zeitraum an, von wann bis wann Sie nicht gearbeitet haben (zum Beispiel „bis heute“); tragen Sie in der Spalte „Arbeitsstelle“ „arbeite nicht“ ein und in der Spalte „Anschrift“ die Anschrift des Wohn-/Aufenthaltsorts;

Reicht ein dauerhaft in Russland lebender ausländischer Staatsangehöriger die Mitteilung als elektronisches Dokument ein, sind Kopien der genannten Dokumente beizufügen, die mit der verstärkten qualifizierten elektronischen Signatur dieses ausländischen Staatsangehörigen unterzeichnet sind.

Die Mitteilung ist leserlich auf Russisch handschriftlich oder mithilfe technischer Mittel (Computer) auszufüllen. Abkürzungen von Wörtern und Akronyme sowie Korrekturen sind nicht zulässig.

Einreichung einer Mitteilung für einen Minderjährigen


Die Mitteilung zur Bestätigung des Aufenthalts eines Kindes wird analog zur Mitteilung für einen Erwachsenen ausgefüllt. Der Unterschied besteht darin, dass am Ende des Formulars die Unterschrift gesetzt sowie Familienname, Vorname und Vatersname (falls vorhanden) des gesetzlichen Vertreters (Elternteils) angegeben werden. Bei der Einreichung sind zusätzlich vorzulegen:

  • Identitätsdokument des gesetzlichen Vertreters;
  • Geburtsurkunde des Kindes;
  • notariell beglaubigte Übersetzungen der genannten Dokumente (sofern sie in einer Fremdsprache ausgestellt wurden).

ZUSÄTZLICH können verlangt werden:

  • notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses oder eine Kopie der Übersetzung
  • Bescheinigung über Einkünfte und Steuerbeträge einer natürlichen Person (früher 2-NDFL),
  • Bescheinigung über die Einkünfte einer selbstständig tätigen Person, Bankbescheinigung über vorhandene Geldmittel (wird nicht überall akzeptiert), Kopie der Steuererklärung (3-NDFL) oder ein anderes Dokument, das Höhe und Quelle des Einkommens dieses ausländischen Staatsangehörigen für das jeweilige Jahr bestätigt (zum Beispiel bei Rentnern der Rentenausweis). Oder beides (zum Beispiel, wenn der Betrag laut 2-NDFL nicht ausreicht).
  • abtrennbare Teile aller früheren Mitteilungsformulare (falls vorhanden) und deren Kopien
  • Bescheinigung über die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer (INN) und deren Kopie (falls vorhanden);

Praktischer Hinweis zu Einkünften


Nach dem Gesetz ist es bei Einreichung der jährlichen Mitteilung nicht erforderlich, das Vorhandensein einer legalen Einkommensquelle durch Dokumente nachzuweisen. In der Praxis verlangen jedoch viele örtliche Migrationsbehörden solche Angaben.

Zu den Dokumenten über Einkommensquellen gehören:

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Einkünfte und Steuerbeträge der natürlichen Person. Das Einkommen des vergangenen Jahres darf nicht unter dem monatlichen Existenzminimum der Region multipliziert mit 12 Monaten liegen.
  • Bescheinigung über die Einkünfte der Person, von der der Antragsteller unterhalten wird;   
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhaltszahlungen durch den ausländischen Staatsangehörigen;                                                                                           
  • Rentenausweis;    
  • sonstige Dokumente, die den Erhalt von Einkünften des ausländischen Staatsangehörigen aus einer gesetzlich nicht verbotenen Tätigkeit belegen (zum Beispiel Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, der Vermietung einer Wohnung usw.)
  • Auszug über das Vorhandensein einer Bankeinlage des ausländischen Staatsangehörigen unter Angabe der Kontonummer und der Einlagenhöhe.

Wichtig ist, dass das Datum der Eröffnung der Einlage nicht nach dem Beginn des Berichtszeitraums liegt. (d. h. der ausländische Staatsangehörige weist nach, aus welchen Mitteln er im vergangenen Jahr seinen Lebensunterhalt bestritten hat). Dabei können Sie das Vorhandensein von Einkommen nicht allein durch einen Geldbetrag auf der Bank nachweisen.   

1) Zinsen aus Einlagen werden berücksichtigt. Die Höhe dieser Zinsen muss pro Monat dem Existenzminimum in der Wohnregion entsprechen.

2) Alternativ muss die Kontobewegung nachgewiesen werden. (Abhebung von Geldmitteln in Höhe von mindestens dem monatlichen Existenzminimum)

Berechnung des Nachweises der finanziellen Absicherung einer Familie


Wenn für die Mitteilung das Gesamteinkommen der Familie nachzuweisen ist, wird folgende Berechnung verwendet:


Existenzminimum für einen Erwachsenen + Existenzminimum für ein Kind in Ihrer Region) × 12 Monate.

Die Dokumentenliste und das Verfahren zum Ausfüllen der jährlichen Mitteilung können sich in verschiedenen Bezirksämtern des OVM von der hier aufgeführten Dokumentenliste und dem Muster unterscheiden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich dennoch vor Ort nach allen Anforderungen zu erkundigen.
 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

1. Welche Folgen hat die nicht fristgerechte Einreichung der Mitteilung?
Bei Erhalt der AE unterschreibt der ausländische Staatsangehörige eine Empfangsbestätigung mit Erläuterungen seiner Rechte und Pflichten, einschließlich der Pflicht zur Einreichung einer jährlichen Mitteilung. Daher wird die Begründung, man habe von dieser Anforderung nichts gewusst, nicht akzeptiert.
Die nicht fristgerechte Einreichung der Mitteilung führt zu einer Verwaltungsstrafe oder zur zwangsweisen Ausweisung aus der Russischen Föderation. Wird die Mitteilung zwei Jahre in Folge nicht eingereicht, ist dies ein Grund für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis.

2. Kann die Mitteilung nach Ablauf der festgelegten Frist eingereicht werden?
Liegen triftige Gründe vor (zum Beispiel eine schwere Krankheit, der Tod eines nahen Angehörigen, eine längere Behandlung), kann die Mitteilung später, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres eingereicht werden. Der Mitteilung sind Dokumente beizufügen, die den triftigen Grund für die Fristversäumnis belegen.

3. Kann die Mitteilung durch einen Vertreter aufgrund einer notariellen Vollmacht eingereicht werden?
Die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht nicht die Möglichkeit vor, eine Mitteilung zur Aufenthaltsbestätigung aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht einzureichen. Dieses Verfahren erfordert, ebenso wie die Einreichung von Anträgen auf Ausstellung von Genehmigungsdokumenten, die persönliche Beteiligung des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters.

4. Sind Vollzeitstudierende und Rentner verpflichtet, eine Mitteilung einzureichen?
Ja, die Pflicht gilt für alle Personengruppen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

  • Vollzeitstudierende weisen ihre finanzielle Absicherung durch eine Bescheinigung über die Höhe des Stipendiums, Belege über Geldüberweisungen der Eltern oder andere Dokumente nach.
  • Rentner weisen ihren Status und ihre Einkommensquelle durch den Rentenausweis nach.

Dokumentenpaket
Die aktuelle Liste der erforderlichen Dokumente können Sie hier

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